Neue Serovs zum Testen

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    • laut Verkäufer 6 Monate hersteller garantie
      Mein Fuhrpark:
      1:6 MCD RR5 1:6 Hörmann HT 3 V3 1:6 Hörmann TK 8 Elektro
      1:7 Traxxas XO-1 1:8 Axial Yeti XL
      1:8 Traxxas Summit 1:8 Traxxas Summit + Sand & Snow
      1:8 Traxxas E-Revo Brushless 1:8 Traxxas ex. Rally Now SCT
      1:10 Traxxas TRX4 1:10 Traxxas TRX6 G63 AMG
      Traxxas TRX4 Kit 1:10 Axial SCX 10 v2
      DJI Mavic Pro
      TBS Discovery Longrange
      Tarot FY680 Pro Tarot X8
      Fossils Gravity 280 ZMR 250
    • Das stimmt so leider nicht! Ist zwar ein weit verbreiteter Irrtum, aber dadurch wird es nicht richtiger.

      Die Garantie ist nicht gesetzlich geregelt, sondern eine rein freiwillige Leistung des Hersteller (oder auch des Händlers). Umfang und Zeitraum kann völlig frei festgelegt werden. Also auch gar keine Garantie.

      Nur die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist gesetzlich im BGB geregelt. Hier gilt die sog. Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
      "Speed never killed anyone, suddenly becoming stationary, that's what gets you." Jeremy Clarkson :dead:
    • Ich meinte die Sachmängelhaftung. Das ist aber im Volksmund das selbe wie Garantie.
      In dem Fall ist es natürlich schwierig. Ich selbst fahre ja auch nicht viel in Litern gemessen. Andere haben ein Benzinfass in der Garage.
      Trotzdem kann der Händler hier nicht einfach schreiben das der Hersteller keine Garantie gibt. Man hätte zumindest das Teil zum Händler schicken müssen und der hätte dann eventuell schon feststellen können ob das Teil durch "Gewalt/Verschleiß" kaputt gegangen ist oder es ein Materialfehler ist. Bei meinem originalen Servo, der ja mal irgendwann kaputt gegangen ist, kann man ja deutlich die abgenutzten Zähne sehen. Wenn das allerdings nach 20min. so aussieht wird es schwierig.

      Ob man für 50€ eine Rücknahme verweigert und der Kunde dann eventuell gar nichts mehr kauft, muss jeder Händler selbst abwägen.
      ________Das ist mir scheißegal wer dein Vatta is ...
      :evil: solange ich hier angel läuft hier keiner übers Wasser!!! :evil:
    • Also ich hatte mal den gleichen Fall mit meinem hitec servo, habe dann zeugeb benannt die den korrekten Einbau, Einstellungen usw bezeugen konnten und habe es dann ersetzt bekommen... ist natürlich auch möglich dass hitec da generell eine andere Politik hat was Umtausch angeht, aber du kannst es ja auch so an den Händler weitergeben...was der Hersteller sagt kann dir ja völlig egal sein, du hast ja wie erwähnt, deinen Vertrag mit dem Händler.
      ...stay behind XD
    • jetzt hab ich servo in meine hände....
      getestet.... defekte elektronik
      position geber ( kleine poti in servo) funktioniert nicht richtig

      servo horn war grade eingesetzt, nach zeit mit zittern und bewegen war nicht mehr grade auf servo
      in eine richtung servo fährt ca. 40° in andere nur ca.10°
      auf jeden fall nicht synchron auf beide seite


      Mein Fuhrpark:
      1:6 MCD RR5 1:6 Hörmann HT 3 V3 1:6 Hörmann TK 8 Elektro
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    • vladi007 schrieb:

      jetzt hab ich servo in meine hände....
      getestet.... defekte elektronik
      position geber ( kleine poti in servo) funktioniert nicht richtig

      servo horn war grade eingesetzt, nach zeit mit zittern und bewegen war nicht mehr grade auf servo
      in eine richtung servo fährt ca. 40° in andere nur ca.10°
      auf jeden fall nicht synchron auf beide seite



      Da Lob ich mir die Produkte mit lebenslanger Garantie die dann anstandslos ersetzt werden...
      Ich hab die Hitec 1005 SGT auf Lenkung, die haben zwar keine lebenslange Garantie halten dafür aber schon ewig. Dafür hab ich am Sender DX5C gespart. Nur 119€ und das Lenkrad ist wegen Material Fehler abgebrochen, wird aber auch ersetzt.

      Mit seinem Gesetz der Wirtschaft hat der englische Schriftsteller und Sozialphilosoph John Ruskin ein zeitloses Werk geschaffen. So und nicht anders funktioniert Wirtschaft

      Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
      Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
      Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas besseres zu bezahlen.
      John Ruskin (1819-1900)
      [/quote]
    • Also wenn ich mir angucke was in den Dingern drin steckt, und was man an anderer Stelle für ein bisschen Zahnräder und Leiterplatte ausgibt, ist der Preis mit 60€ schon etwas viel. Wenn ich mir den Preis von meinen originalen Servos angucke, der mal eben für 150 pro Stück verkauft wird, kann ich das schon gar nicht mehr nachvollziehen.

      60€ für ein Servo finde ich jedenfalls nicht zu billig. und wenn der hier, so gut wie er ja auch noch aussieht, nach ein paar Runden kaputt geht, sollte man das nicht mit der abgelaufenen Herstellergarantie abschmettern. Zumal das ja eh völlig Pupe ist, da der Händler dafür 2 Jahre gerade zu stehn hat. Und wenn der Händler sich das Ding anguckt und zu 100% sagen kann, dass der Fahrer das falsch eingebaut, falsch benutzt hat, oder damit schon 100 Liter in Dreck und Schlamm rumgeritten ist, dann kann ich das verstehen wenn da ein Händler sagt: NÖÖÖ. Aber hier? Ich würde das Ding hinschicken.
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    • Dilli schrieb:

      Zumal das ja eh völlig Pupe ist, da der Händler dafür 2 Jahre gerade zu stehn hat. Und wenn der Händler sich das Ding anguckt und zu 100% sagen kann, dass der Fahrer das falsch eingebaut, falsch benutzt hat, oder damit schon 100 Liter in Dreck und Schlamm rumgeritten ist, dann kann ich das verstehen wenn da ein Händler sagt: NÖÖÖ. Aber hier? Ich würde das Ding hinschicken.

      Ich glaube du hast das Thema Gewährleistung noch immer nicht wirklich verstanden:
      Ja, es gibt grundsätzlich eine 24 Monate Gewährleistung, aber es gibt dabei die sog. Beweislastumkehr. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Kaufsache wird von Gesetzes wegen vermutet, dass die Sache von Anfang an mangelhaft war, so dass der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. Nach mehr als 6 Monaten muss jedoch der Käufer beweisen, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft gewesen ist. Dieser Nachweis wird in der Regel schwer zu erbringen sein, es sei denn Du hast viel Zeit und Geld für Anwälte, Gutachten, etc.. D.h. faktisch hast du verloren, wenn der Händler dir nach 6 Monaten nicht entgegen kommen will.
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    • Ich habe das schon verstanden. Der Servo hier sieht aber nicht so aus als ob er schon 20L verfahren hätte. Das wird sich sicherlich auch im inneren leicht feststellen lassen. Ich habe meine auch schon aufgeschraubt und die sehen auch echt so aus, als wären sie schon 20L lang drin. Angerostet, Zahnräder abgenutzt und mit leichten Wasserrändern innen. Wenn er jetzt sagt das er den Servo erst eine Tankfüllung gefahren hat, dann muss ihm der Händler ja auch irgendwie glauben. Also ich habe das schon verstanden.
      Klar, man kann dem Händler alles erzählen, den Servo sauber machen und mit Cockpitspray einsprühen. Aber innen wird man das sehen. Und ein Händler muss die Sache trotzdem erstmal zurück nehmen und prüfen. Er kann doch nicht einfach sagen, der Hersteller gibt nur 6 Monate Garantie, haste Pech. So gehts ja auch nicht.
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    • Ein Fall für den Verbraucherschutz ist das auch nicht, weil sich der Händler völlig rechtskonform verhält. Er trägt eben NICHT mehr die Beweislast.
      Der Käufer hat nach 6 Monaten die Beweispflicht dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft gewesen ist. Wie gesagt, wird das eben schwierig.
      Das mag manchem Rechtsempfinden widersprechen, aber so ist das in § 477 BGB geregelt:
      „Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.“
      Diese Vermutung gilt also nur 6 Monate und dann greift eben die Beweislastumkehr zu Ungunsten des Käufers.
      Als Selbstständiger hab ich da eher die „Händlerbrille“ auf und irgendwann muss auch der Händler mal aus der Haftung raus sein. Manche übertreiben es nämlich auch gerne mit den „Gewährleistungsansprüchen“.
      Bevor jetzt irgendwer sauer wird: Ich spreche niemanden aus dem Forum an, sondern spreche ausschließlich aus meiner Erfahrung als Händler in einer völlig anderen Branche! :beer:
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    • Autoloft schrieb:

      Doch Dilli, nach 6 Monaten ist das so einfach, das ist deutsche Gesetzgebung, alles darüber hinaus ist Entgegenkommen des Händlers.
      Aber die 2 Jahre Gewährleistung sind NICHT ein Entgegenkommen des Händlers. Klar muss ich nach 6 Monaten beweisen das es nicht durch meine Schuld kaputt gegangen ist. Trotzdem muss der Händler das Teil erst mal wieder zurück nehmen und prüfen. Da kommt er so oder nicht drum rum.

      Dann kann er immer noch sagen, dass das so aussieht als ob da Jemand mit 50 gegen ein festes Hindernis gefahren ist oder der Servos ein zu hohen Spannungsstoß bekommen hat oder sonst was.
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    • Ich handel übrigens auch.
      Und wenn mal was kaputt ist, was ich verarbeite, und sehe das es ein Herstellerfehler ist, wende ich mich an den Hersteller und bekomme dann das Teil oder Geld wieder. Und wenn mein Hersteller das nicht macht, überlege ich mir ob ich mit dem zusammen arbeiten kann oder nicht. Zum glück kam das in 9 Jahren erst 2x vor :phat:
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    • Dilli schrieb:

      Trotzdem muss der Händler das Teil erst mal wieder zurück nehmen und prüfen. Da kommt er so oder nicht drum rum.
      Muss er nicht! Deswegen ja die Beweislastumkehr.

      Ich gebe auf... Frag einen Juristen. Gibt's hier keinen Anwalt im Forum, oder spielen die alle nur Golf? :phat:
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    • Dilli, Gewährleistung heisst, du!!!! musst nach Ablauf von 6 Monaten beweisen!!!, das der Mangel an dem Teil zum Zeitpunkt der Auslieferung schon bestanden hat, der Händler muss nach 6 Monaten gar nichts mehr machen, das ist Gesetz!!!, es sei denn der Händler gibt Garantie, dann kannst du innerhalb der Garantie alles reklamieren und der Händler muss, ausser bei unsachgemässer Handhabung deinerseits, den Mangel beseitigen.
    • Ihr habt recht.
      Ich handhabe das bei mir irgendwie kundenfreundlicher. Naja, jetzt weiß ich es. Dann braucht man aber dieses 2-Jahre-Ding auch nicht. Da kann ich gleich 6 Monate schreiben. Ich habe gestern neue Regeln für meine AGB´s und so bekommen. Man ist das ein Scheiss. Erst darfste deine Telefonnummer auf keinen Fall angeben, dann musst du deine Nummer unbedingt angeben. Wer sieht da noch durch?

      Egal jetzt: IHR HATTET RECHT. Ich verneige mich vor euch :phat:
      Aus Kundensicht, wenn mir das Teil nach 2x Fahren kaputt geht, trotzdem nicht verständlich. Aber das ist, wie jetzt bekannt, ein anderes Blatt.
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